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Bambino EventsKinderbetreuung in Mittelfranken
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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • AufsichtDie Aufsichtspflicht bleibt während der Feier bei den Eltern.§ 4 lesen
  • BezahlungRechnung nach der Veranstaltung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.§ 6 lesen
  • StornierungBis 14 Tage vorher kostenlos, danach 50 % des Preises.§ 7 lesen
  • FotosWir fotografieren keine Kinder mit erkennbarem Gesicht.§ 10 lesen

Der Überblick ersetzt nicht den Vertragstext – maßgeblich sind die Bedingungen unten.

Inhalt
  1. § 1Geltungsbereich und Anbieter
  2. § 2Vertragsschluss
  3. § 3Leistungen
  4. § 4Aufsichtspflicht
  5. § 5Pflichten des Auftraggebers
  6. § 6Preise und Zahlung
  7. § 7Stornierung durch den Auftraggeber
  8. § 8Ausfall durch Bambino Events
  9. § 9Haftung
  10. § 10Fotos
  11. § 11Widerrufsrecht für Verbraucher
  12. § 12Datenschutz und Schlussbestimmungen
  13. Widerrufsbelehrung

§ 1Geltungsbereich und Anbieter

  1. (1)Diese AGB gelten für alle Verträge über Kinderbetreuungsleistungen zwischen Bambino Events, Inhaberin Stefanie Neufeld, Schwabacher Str. 159, 90513 Zirndorf (nachfolgend „Bambino Events“), und ihren Auftraggebern.
  2. (2)Auftraggeber kann ein Verbraucher (§ 13 BGB) oder ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein, z. B. ein Brautpaar, eine Familie, eine Firma oder ein Eventveranstalter.
  3. (3)Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Bambino Events ihnen schriftlich zustimmt.
  4. (4)Kontakt: info@bambino-events.de, Tel./WhatsApp +49 175 9403405.

§ 2Vertragsschluss

  1. (1)Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
  2. (2)Auf Anfrage erstellt Bambino Events ein individuelles Angebot per E-Mail oder WhatsApp. Darin werden insbesondere Datum, Ort, Betreuungszeit, voraussichtliche Kinderzahl und Altersspanne, Leistungsumfang, Preis und Fahrtkostenpauschale festgelegt.
  3. (3)Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot per E-Mail oder WhatsApp bestätigt und Bambino Events die Buchung ebenso bestätigt.
  4. (4)Diese AGB werden mit dem Angebot übermittelt und sind Bestandteil des Vertrags.
  5. (5)Änderungen (z. B. Kinderzahl, Uhrzeit) teilt der Auftraggeber so früh wie möglich mit. Bambino Events bemüht sich, sie umzusetzen. Ein Anspruch darauf besteht nicht, wenn Personal oder Planung dies nicht zulassen.

§ 3Leistungen

  1. (1)Bambino Events bietet bei Veranstaltungen eine altersgerechte Beschäftigung und Unterhaltung für Kinder von ca. 2 bis 15 Jahren an (z. B. Spiele, Basteln). Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
  2. (2)Ort und Art der Betreuung (z. B. Spielecke im Festsaal, Außenbereich) legt der Auftraggeber im Rahmen des Angebots fest.
  3. (3)Wickeln, Verpflegung, Schlafbetreuung oder Ähnliches sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
  4. (4)Bambino Events verabreicht keine Medikamente. Ausgenommen sind Notfallmedikamente nach vorheriger schriftlicher Absprache mit den Sorgeberechtigten.
  5. (5)Eine Verlängerung der Betreuungszeit vor Ort ist nach Verfügbarkeit des Personals möglich. Sie wird zum im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet.
  6. (6)Bambino Events kann geeignete eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht.

§ 4Aufsichtspflicht

  1. (1)Die Aufsichtspflicht bleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Sie geht nicht auf Bambino Events über.
  2. (2)Bambino Events bietet ein offenes Beschäftigungsangebot. Die Kinder können jederzeit kommen und gehen. Bambino Events ist nicht verpflichtet, Kinder am Verlassen des Betreuungsbereichs zu hindern oder ihren Aufenthalt außerhalb davon zu überwachen.
  3. (3)Die Sorgeberechtigten bleiben während der Betreuung auf dem Veranstaltungsgelände und sind jederzeit erreichbar. Sie stellen insbesondere bei Kleinkindern sicher, dass diese sich nicht unbemerkt aus dem Betreuungsbereich entfernen.
  4. (4)Bambino Events darf die Betreuung eines Kindes abbrechen und es den Sorgeberechtigten übergeben, wenn es krank wirkt, sich oder andere gefährdet oder die Gruppe dauerhaft stört.
  5. (5)Ist der Auftraggeber nicht selbst sorgeberechtigt (z. B. Brautpaar, Firma), informiert er alle Sorgeberechtigten der betreuten Kinder vorab über diesen § 4 sowie über § 5 Abs. 2 bis 4.

§ 5Pflichten des Auftraggebers

  1. (1)Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, sicheren Bereich für die Betreuung bereit, mit Zugang zu Toiletten und Trinkwasser.
  2. (2)Die Sorgeberechtigten teilen Bambino Events vor Beginn der Betreuung schriftlich oder mündlich mit: Allergien und Unverträglichkeiten, Erkrankungen, Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen sowie eine Telefonnummer, unter der sie während der Veranstaltung erreichbar sind.
  3. (3)Kinder mit ansteckenden Krankheiten, Fieber oder Läusen dürfen nicht an der Betreuung teilnehmen.
  4. (4)Unterbleiben Angaben nach Abs. 2 oder sind sie falsch, haftet Bambino Events nicht für daraus entstehende Schäden.
  5. (5)Ändert sich die Kinderzahl deutlich gegenüber dem Angebot, ist Bambino Events berechtigt, zusätzliches Personal nach Angebot zu berechnen oder die Zahl der betreuten Kinder zu begrenzen.

§ 6Preise und Zahlung

  1. (1)Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der dort genannten Fahrtkostenpauschale. Alle Preise sind Endpreise.
  2. (2)Verlängerungen vor Ort (§ 3 Abs. 5) werden pro angefangener Stunde abgerechnet.
  3. (3)Nach der Veranstaltung erhält der Auftraggeber eine Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
  4. (4)Bambino Events kann im Einzelfall eine Anzahlung vereinbaren. Diese wird im Angebot ausgewiesen und auf die Rechnung angerechnet.

§ 7Stornierung durch den Auftraggeber

  1. (1)Der Auftraggeber kann die Buchung jederzeit per E-Mail oder WhatsApp stornieren. Maßgeblich ist der Zugang bei Bambino Events.
  2. (2)Bei einer Stornierung berechnet Bambino Events folgende Pauschale auf den vereinbarten Gesamtpreis (ohne Fahrtkosten):
Zugang der Stornierung vor VeranstaltungsbeginnStornopauschale
14 Tage oder mehrkostenfrei
weniger als 14 Tage, oder Nichterscheinen50 %
  1. (3)Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Bambino Events kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  2. (4)Eine Verkürzung der gebuchten Zeit oder eine geringere Kinderzahl am Veranstaltungstag mindert den Preis nicht.

§ 8Ausfall durch Bambino Events

  1. (1)Fällt eine eingeplante Betreuungskraft aus (z. B. Krankheit), bemüht sich Bambino Events um gleichwertigen Ersatz.
  2. (2)Ist kein Ersatz möglich oder wird die Betreuung durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung) verhindert, kann Bambino Events vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
  3. (3)Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach § 9.

§ 9Haftung

  1. (1)Bambino Events haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. (2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
  3. (3)Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. (4)Für Schäden, die Kinder außerhalb des Betreuungsbereichs erleiden oder verursachen, haftet Bambino Events nicht, da die Aufsicht bei den Sorgeberechtigten liegt (§ 4). Abs. 1 bleibt unberührt.
  5. (5)Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Spielzeug, Handys, Kleidung) sowie für übliche Verschmutzungen der Kleidung durch Spielen, Basteln oder Schminken haftet Bambino Events nur nach Abs. 1 und 2.
  6. (6)Beschädigen Kinder Material von Bambino Events oder Räume und Einrichtung des Veranstaltungsorts, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
  7. (7)Diese Haftungsregeln gelten auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bambino Events.

§ 10Fotos

  1. (1)Bambino Events fotografiert keine Kinder mit erkennbarem Gesicht.
  2. (2)Bambino Events darf Fotos machen, auf denen keine Person erkennbar ist (z. B. Bastelergebnisse, Aufnahmen von hinten), und diese für die eigene Website und Social Media nutzen.
  3. (3)Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit per E-Mail widersprechen.

§ 11Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. (1)Verbrauchern steht bei Verträgen, die per E-Mail oder WhatsApp geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung im Anhang.
  2. (2)Soll die Betreuung innerhalb der Widerrufsfrist stattfinden, muss der Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass Bambino Events vor Ablauf der Frist mit der Leistung beginnt.

§ 12Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. (1)Personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsangaben nach § 5 Abs. 2, werden nur zur Durchführung der Betreuung verarbeitet und danach gelöscht. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf bambino-events.de.
  2. (2)Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats nicht entgegenstehen.
  3. (3)Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Fürth.
  4. (4)Bambino Events ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  5. (5)Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anhang: Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bambino Events, Stefanie Neufeld, Schwabacher Str. 159, 90513 Zirndorf, info@bambino-events.de, Tel. +49 175 9403405) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Bambino Events, Stefanie Neufeld, Schwabacher Str. 159, 90513 Zirndorf, info@bambino-events.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______

Bestellt am: ______

Name des/der Verbraucher(s): ______

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum: ______

(*) Unzutreffendes streichen.

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