Kinderbetreuung für Firmenfeiern, Sommerfeste & Betriebsfeiern
Mehr Familien auf Ihrem Fest: Unsere staatlich anerkannten Erzieherinnen betreuen die Kinder Ihrer Mitarbeitenden – damit Eltern entspannt teilnehmen und sich austauschen können.

Ihr Nutzen als Arbeitgeber
- 01
Familienfreundliches Image
Zeigen Sie, dass Familie bei Ihnen dazugehört.
- 02
Mehr Teilnahme von Eltern
Eltern kommen eher, wenn ihre Kinder gut betreut sind.
- 03
Zeit für Austausch
Ihre Mitarbeitenden können sich in Ruhe unterhalten.
Einsatzformen
Ob kleine Teamfeier oder großes Fest, drinnen oder draußen – wir betreuen die Kinder Ihrer Mitarbeitenden bei diesen Anlässen:
Extras ansehen & Preis berechnen- Sommerfest
- Weihnachtsfeier
- Tag der offenen Tür
- Betriebsfeier
Für Unternehmen
Ablauf für Unternehmen
Sie fragen an, wir melden uns und stimmen Termin, Kinderzahl und Programm mit Ihrer Ansprechperson ab. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Am Tag der Feier bauen wir auf, betreuen und räumen wieder ab. Die Rechnung stellen wir anschließend direkt auf Ihr Unternehmen aus.
Preise für Unternehmen
Kalkulieren Sie online oder fordern Sie ein individuelles Angebot an. Gem. § 19 UStG ohne USt.
Preise ansehenStimmen von Unternehmen
So prüfen wir Bewertungen: Wir veröffentlichen nur Bewertungen von Kundinnen und Kunden, die wir tatsächlich betreut haben: Jede Bewertung ist vor der Veröffentlichung einem Auftrag in unseren Unterlagen zugeordnet und erscheint nur mit Zustimmung der Verfasserin bzw. des Verfassers. Wir veröffentlichen positive wie kritische Bewertungen, die neuesten zuerst, und blenden nur rechtswidrige Inhalte aus. Texte geben wir unverändert wieder; Kürzungen sind mit […] gekennzeichnet. Für Bewertungen gibt es keine Gegenleistung – andernfalls steht das direkt an der Bewertung.
Häufige Fragen von Unternehmen
Wie viele Kinder können Sie betreuen?
6 bis 20 Kinder, mehr auf individuelle Anfrage.
Stellen Sie eine Rechnung für das Unternehmen aus?
Ja. Die Rechnung stellen wir direkt auf Ihr Unternehmen aus – gem. § 19 UStG ohne Umsatzsteuer.
Wer hat die Aufsichtspflicht?
Während der Betreuung liegt die Aufsichtspflicht durchgehend bei den Eltern.
Planen Sie ein familienfreundliches Firmenfest?
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